Treppenlift-Zuschüsse: finanzielle Unterstützung sichern
Zuschuss-Wegweiser von AP+
Mit unserem praktischen Zuschuss-Wegweiser können Sie sich schnell und einfach über Ihre Fördermöglichkeiten für einen Treppenlift informieren. Wählen Sie einfach die Option aus, die Sie für sich prüfen möchten. Das Ergebnis zeigt Ihnen Ihre Fördermöglichkeiten.
Bezuschussung durch die Pflegeversicherung
Die an die Krankenkassen angeschlossenen Pflegekassen bezuschussen den Kauf eines Treppenlifts mit bis zu € 4.000,– pro Person. Voraussetzung für den Zuschuss ist das Vorliegen einer Mobilitätseinschränkung, sowie eines eingetragenen Pflegegrads. Bereits ab dem Pflegegrad 1 können Sie die Förderung beantragen und dadurch die Kosten für einen Treppenlift erheblich minimieren. Leben mehrere Menschen mit einem Pflegegrad in einem Haushalt, kann die Bezuschussung je nach Personenanzahl zusammengelegt werden, sodass insgesamt ein Betrag von bis zu € 16.000.- möglich ist.
Bei einer formlosen Antragstellung geben Sie an, dass Sie den Lift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anschaffen. Alternativ können Sie ein Musterschreiben Ihrer Krankenkasse für einen formalen Antrag ausfüllen. Reichen Sie den Antrag in jedem Fall noch vor Kauf des Treppenlifts ein und legen Sie einen Kostenvoranschlag Ihres Treppenlift-Anbieters bei.
Lassen Sie sich zum Thema Treppenlift-Finanzierung auch gerne von unserem geschulten Fachpersonal beraten.
KfW-Förderung für Ihren Treppenlift
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet attraktive Treppenlift-Fördermaßnahmen. Im Rahmen des Programms zum altersgerechten Umbau (159) erhalten Sie einen Kredit von bis zu € 50.000,–. Mit dem Darlehen können Sie den Kauf eines Treppenlifts mit einem effektiven Zinssatz ab 2,79 Prozent p. a. vollumfänglich finanzieren. Die KfW vergibt darüber hinaus einen Investitionszuschuss für den Abbau von Barrieren in Höhe von bis zu € 6.250,–. Der Zuschuss beträgt zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal € 2.500,– je Einzelmaßnahme. Bei mehreren Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung wird bis zu einer Höhe von max. 25.000 Euro je Wohneinheit seitens der KfW gefördert. Dabei ist zu beachten, dass nur begrenzte Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen sind und eine Antragstellung nicht jederzeit möglich ist.
In Anspruch nehmen können diesen Treppenlift-Zuschuss unter anderem Eigentümer, Mieter mit Einverständnis des Vermieters und Wohnungseigentümergemeinschaften, die ihr Haus oder ihre Wohnung barrierefrei umbauen möchten. Der Antrag sollte vor dem Kauf und Einbau des Treppenlifts direkt bei der KfW gestellt werden, damit die Finanzierung gesichert ist.
Die Förderung durch die KfW eignet sich besonders für Sie, wenn Sie keinen Pflegegrad haben und folglich auch keine finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung erhalten. Genaue Informationen zu einem Treppenlift-Zuschuss durch die KfW erhalten Sie auch von unserem geschulten Fachpersonal.
Treppenlift steuerlich absetzen
Um beim Kauf eines Treppenlifts zu sparen, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten der Treppenlift-Anschaffung steuerlich abzusetzen. Dafür müssen Sie die Anschaffung lediglich als „außergewöhnliche Belastung“ in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das ist dann der Fall, wenn der Einbau des Treppenlifts aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Für die Steuerersparnis sollten Sie sich daher von Ihrem Arzt attestieren lassen, dass es Ihnen kaum mehr möglich ist, die Treppe aus eigener Kraft zu überwinden und somit ein Treppenlift erforderlich ist, um Ihnen weiterhin ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.
Die Höhe der Kostenersparnis richtet sich nach dem zumutbaren Eigenanteil, den Sie für den Kauf eines Treppenlifts aufbringen können. Die zumutbare Belastungsgrenze hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Klären Sie die Möglichkeit, den Treppenlift von der Steuer abzusetzen, am besten mit Ihrem Steuerberater.
Regionale Fördermaßnahmen
Mithilfe von regionale Fördermaßnahmen für Treppenlifte können Sie sich ebenfalls finanzielle Unterstützung für den Kauf eines Sitzlifts sichern. Verschiedene Landesregierungen, Städte und Regionen fördern Maßnahmen zur barrierefreien Wohnraumgestaltung und bieten spezifische Treppenlift-Zuschüsse an. Diese Maßnahmen können je nach Standort variieren. Erfragen Sie die genauen Konditionen und Verfügbarkeiten bei den örtlichen Behörden oder Organisationen.
Darüber hinaus informieren Sie unsere Berater gerne über die aktuellen Fördermöglichkeiten in Ihrer Region.
Zuschüsse beim Treppenlift-Kauf: weitere Träger
Förderung nach Unfall
Nach einem Unfall (Arbeits- und Wegeunfällen) und bei Berufskrankheiten fördern die Berufsgenossenschaft bzw. die gesetzliche Unfallversicherung den Einbau eines Treppenlifts. Abhängig von der individuellen Situation übernimmt der Träger die Kosten für den Treppenlift in voller Höhe – jedoch nur, wenn die körperliche Beeinträchtigung als Folge eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit anerkannt wird.
Haftpflichtversicherung
Wenn Ihnen durch Fremdverschulden ein körperlicher Schaden zugefügt wird, in dessen Folge Sie auf einen Treppenlift angewiesen sind, kommt unter Umständen die Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Kosten des Treppenlifts auf. Wenn der Schaden nicht von der Haftpflichtversicherung des Verursachers abgedeckt wird, entschädigt Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung, wenn Sie für den Forderungsausfall mitversichert sind.
Hauptfürsorgestelle für Kriegsopfer
Wenn Sie Kriegsopfer oder Wehrdienst-Geschädigter sind und einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden erlitten haben, der die Anschaffung eines Treppenlifts erforderlich macht, können Sie nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) Leistungen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten. Ob diese Leistungen schließlich auch für den Kauf eines Treppenlifts verwendet werden können, wird im Einzelfall geprüft. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Hauptfürsorgestelle.
Förderprogramme für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
Die Agentur für Arbeit kann Sie beim Kauf eines Treppenlifts finanziell unterstützen, beispielsweise wenn Sie einen Treppenlift nach einer Operation oder bei Krankheit für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt benötigen.
Versorgungsamt
Sollten Ihre Anträge auf Förderung des Treppenliftkaufs durch die Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung oder die KfW keinen Erfolg haben, so gibt es noch die Möglichkeit der anteiligen Kostenübernahme durch das zuständige Versorgungsamt. Die Bezuschussung variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland. Informieren Sie sich daher in Ihrer Region, ob bzw. welches Versorgungsamt zuständig ist und welche Fördermaßnahmen Sie für einen Treppenlift beantragen können.
Sozialamt
Wenn Fördermaßnahmen für einen Treppenlift über die Pflegeversicherungen, Versorgungsämter oder sämtliche andere potenzielle Träger nicht möglich sind, ist das Sozialamt die letztmögliche Instanz, um Fördermittel zu erhalten. Das Sozialamt übernimmt die Kosten allerdings nur, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Finanzierung eigenständig zu übernehmen. Im Vorfeld der Antragsbearbeitung findet daher eine Prüfung Ihrer finanziellen Situation statt. Die Fördermaßnahmen für einen Treppenlift werden vom Sozialamt allerdings nur für den günstigsten Treppenlift-Anbieter bewilligt und auch nur, wenn eine langfristige Nutzung abzusehen ist.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Treppenlift-Finanzierung
Ihre Frage ist nicht dabei? In unserem Service-Bereich finden Sie weitere Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden.