Zuschüsse2024-04-25T12:20:38+02:00

Treppenlift-Zuschüsse: finanzielle Unterstützung sichern

Zuschuss-Wegweiser von AP+

Mit unserem praktischen Zuschuss-Wegweiser können Sie sich schnell und einfach über Ihre Fördermöglichkeiten für einen Treppenlift informieren. Wählen Sie einfach die Option aus, die Sie für sich prüfen möchten. Das Ergebnis zeigt Ihnen Ihre Fördermöglichkeiten.

Welche der folgenden Fördermöglichkeiten möchten Sie testen?

freundliche Beratung zuhause
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Wohnen im Haushalt eine oder mehrere Personen, denen ein Pflegegrad zugesprochen wurde?

Informationen zu Pflegekassen-Zuschüssen für Treppenlifte
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Soll eine Förderung durch einen KfW-Zuschuss oder -Kredit erfolgen?

Informationen zu KfW-Zuschüssen für Treppenlifte
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Wie ist der Unfall erfolgt, auf Grund dessen der Bedarf für einen Treppenlift entstand?

Informationen zu Treppenlift-Zuschüssen bei Unfall
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Wo wohnt die betreffende Person?

Bundesländer und Orte mit Treppenlift-Förderung
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Ist der Einbau eines Treppenlifts aus medizinischer Sicht erforderlich?

Steuerliche Absetzbarkeit von Treppenliften
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Welche Aussage trifft zu?

AP+ Aussentreppenlift
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Förderung möglich

Ihr unverbindliches Berechnungergebnis

Wenn in einem Haushalt mehrere Personen mit Pflegegrad-Einstufung wohnen, so kann die Bezuschussung je nach Personenanzahl zusammengelegt werden. Pro Person sind hierbei bis zu € 4000,- möglich.
Die Kombination von verschiedenen Zuschüssen muss im Einzelfall geprüft werden. Ein Pflegekostenzuschuss kann nicht mit einem KfW-Zuschuss kombiniert werden.
Förderung möglich

Ihr unverbindliches Berechnungergebnis

Es ist eine Bezuschussung durch die Pflegekassen mit bis zu € 4000,- möglich.
Die Kombination von verschiedenen Zuschüssen muss im Einzelfall geprüft werden. Ein Pflegekostenzuschuss kann nicht mit einem KfW-Zuschuss kombiniert werden.
Leider keine Förderung möglich

Ihr unverbindliches Berechnungergebnis

Leider ist kein Pflegekostenzuschuss möglich. Hierfür ist mindestens Pflegegrad 1 Voraussetzung. Für die Beantragung eines Pflegegrades wenden Sie sich an die zuständige Pflegekasse, welche Ihrer Krankenkasse angeschlossen ist. Möchten Sie eine weitere Fördermöglichkeit testen?
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Förderung möglich

Ihr unverbindliches Berechnungergebnis

Für barrierereduzierende Umbaumaßnahmen kann ein Kreditbetrag in Höhe von bis zu € 50.000,- bei der KfW beantragt werden.
Die Kombination von verschiedenen Zuschüssen muss im Einzelfall geprüft werden.
Förderung möglich

Ihr unverbindliches Berechnungergebnis

Für barrierefreie Umbaumaßnahmen kann ein Zuschuss von bis zu 10% der Investitionskosten (maximal € 2.500 Euro,- pro Einzelmaßnahme) beantragt werden. Gefördert werden Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Mieter mit Einverständnis des Vermieters und Vermieter, die ihr Haus oder ihre Wohnung barrierefrei umbauen möchten. Dabei ist zu beachten, dass nur begrenzte Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen sind und eine Antragstellung nicht jederzeit möglich ist.
Die Kombination von verschiedenen Zuschüssen muss im Einzelfall geprüft werden. Ein KfW-Zuschuss kann nicht mit einem Pflegekostenzuschuss kombiniert werden.
Förderung möglich

Ihr unverbindliches Berechnungergebnis

Es besteht gegebenenfalls die Möglichkeit zur Kostenübernahme durch einen gesetzlichen Unfallversicherungsträger: Eine Berufsgenossenschaft, eine Unfallkasse, oder ein Gemeindeunfallversicherungsverband.
Die Kombination von verschiedenen Zuschüssen muss im Einzelfall geprüft werden.
Förderung möglich

Ihr unverbindliches Berechnungergebnis

Es besteht die Möglichkeit zur Übernahme der Kosten durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Die Kombination von verschiedenen Zuschüssen muss im Einzelfall geprüft werden.
Förderung möglich

Ihr unverbindliches Berechnungergebnis

Es besteht die Möglichkeit zur Übernahme der Kosten nach SGB XIV oder SVG.
Die Kombination von verschiedenen Zuschüssen muss im Einzelfall geprüft werden.
Leider keine Förderung

Ihr unverbindliches Berechnungergebnis

Leider sind bei selbstverschuldeten Unfällen keine spezifischen Fördermaßnahmen möglich. Möchten Sie einen weitere Fördermöglichkeit testen?
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Förderung möglich

Ihr unverbindliches Berechnungergebnis

Es bestehen regionale Fördermöglichkeiten.
Die Kombination von verschiedenen Zuschüssen muss im Einzelfall geprüft werden.
Leider keine Förderung

Ihr unverbindliches Berechnungergebnis

Leider können wir Ihnen außerhalb der genannten Regionen keine Angaben zu regionalen Fördermöglichkeiten machen.
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Förderung möglich

Ihr unverbindliches Berechnungergebnis

Die Anschaffung kann als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend gemacht werden. Die Erstattung hängt vom Einkommen des Antragssteller ab.
Die Kombination von verschiedenen Zuschüssen muss im Einzelfall geprüft werden.
Leider keine Förderung

Ihr unverbindliches Berechnungergebnis

Um einen Treppenlift steuerlich absetzen zu können, benötigen Sie ein medizinisches Attest. Ohne dieses können Sie einen Treppenlift nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
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Förderung möglich

Ihr unverbindliches Berechnungergebnis

Wenn ein Treppenlift zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig ist, so besteht die Möglichkeit zur Kostenübernahme durch z.B. die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder ein Integrationsamt.
Die Kombination von verschiedenen Zuschüssen muss im Einzelfall geprüft werden.
Förderung möglich

Ihr unverbindliches Berechnungergebnis

Für Personen, die keinerlei Anspruch auf andere Förderungen haben, besteht die Möglichkeit zur Förderung durch das Versorgungsamt oder das Sozialamt.
Die Kombination von verschiedenen Zuschüssen muss im Einzelfall geprüft werden.
Leider keine Förderung

Ihr unverbindliches Berechnungergebnis

Bitte informieren Sie sich zunächst über andere Zuschuss Möglichkeiten.
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Bezuschussung durch die Pflegeversicherung

Die an die Krankenkassen angeschlossenen Pflegekassen bezuschussen den Kauf eines Treppenlifts mit bis zu € 4.000,– pro Person. Voraussetzung für den Zuschuss ist das Vorliegen einer Mobilitätseinschränkung, sowie eines eingetragenen Pflegegrads. Bereits ab dem Pflegegrad 1 können Sie die Förderung beantragen und dadurch die Kosten für einen Treppenlift erheblich minimieren. Leben mehrere Menschen mit einem Pflegegrad in einem Haushalt, kann die Bezuschussung je nach Personenanzahl zusammengelegt werden, sodass insgesamt ein Betrag von bis zu € 16.000.- möglich ist.

Bei einer formlosen Antragstellung geben Sie an, dass Sie den Lift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anschaffen. Alternativ können Sie ein Musterschreiben Ihrer Krankenkasse für einen formalen Antrag ausfüllen. Reichen Sie den Antrag in jedem Fall noch vor Kauf des Treppenlifts ein und legen Sie einen Kostenvoranschlag Ihres Treppenlift-Anbieters bei.

Lassen Sie sich zum Thema Treppenlift-Finanzierung auch gerne von unserem geschulten Fachpersonal beraten.

Treppenlift-Förderung der Pflegekasse auf einen Blick

Beraterin AP+ Treppenlifte

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Wir beraten Sie gerne in einem unverbindlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0800 – 131 11 02 an oder informieren Sie sich auf unserer Website.

KfW-Förderung für Ihren Treppenlift

Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet attraktive Treppenlift-Fördermaßnahmen. Im Rahmen des Programms zum altersgerechten Umbau (159) erhalten Sie einen Kredit von bis zu € 50.000,–. Mit dem Darlehen können Sie den Kauf eines Treppenlifts mit einem effektiven Zinssatz ab 2,79 Prozent p. a. vollumfänglich finanzieren. Die KfW vergibt darüber hinaus einen Investitionszuschuss für den Abbau von Barrieren in Höhe von bis zu € 6.250,–. Der Zuschuss beträgt zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal € 2.500,– je Einzelmaßnahme. Bei mehreren Einzelmaßnahmen zur Barriere­reduzierung wird bis zu einer Höhe von max. 25.000 Euro je Wohneinheit seitens der KfW gefördert. Dabei ist zu beachten, dass nur begrenzte Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen sind und eine Antragstellung nicht jederzeit möglich ist.

In Anspruch nehmen können diesen Treppenlift-Zuschuss unter anderem Eigentümer, Mieter mit Einverständnis des Vermieters und Wohnungseigentümergemeinschaften, die ihr Haus oder ihre Wohnung barrierefrei umbauen möchten. Der Antrag sollte vor dem Kauf und Einbau des Treppenlifts direkt bei der KfW gestellt werden, damit die Finanzierung gesichert ist.

Die Förderung durch die KfW eignet sich besonders für Sie, wenn Sie keinen Pflegegrad haben und folglich auch keine finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung erhalten. Genaue Informationen zu einem Treppenlift-Zuschuss durch die KfW erhalten Sie auch von unserem geschulten Fachpersonal.

Die KfW-Förderung im Überblick:

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Treppenlift steuerlich absetzen

Um beim Kauf eines Treppenlifts zu sparen, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten der Treppenlift-Anschaffung steuerlich abzusetzen. Dafür müssen Sie die Anschaffung lediglich als „außergewöhnliche Belastung“ in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das ist dann der Fall, wenn der Einbau des Treppenlifts aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Für die Steuerersparnis sollten Sie sich daher von Ihrem Arzt attestieren lassen, dass es Ihnen kaum mehr möglich ist, die Treppe aus eigener Kraft zu überwinden und somit ein Treppenlift erforderlich ist, um Ihnen weiterhin ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.

Die Höhe der Kostenersparnis richtet sich nach dem zumutbaren Eigenanteil, den Sie für den Kauf eines Treppenlifts aufbringen können. Die zumutbare Belastungsgrenze hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Klären Sie die Möglichkeit, den Treppenlift von der Steuer abzusetzen, am besten mit Ihrem Steuerberater.

Treppenlift steuerlich absetzen – kurz gefasst

Beraterin AP+ Treppenlifte

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Wir informieren Sie gern zu Ihren Möglichkeiten. Rufen Sie uns an – kostenfrei und unverbindlich!

Regionale Fördermaßnahmen

Mithilfe von regionale Fördermaßnahmen für Treppenlifte können Sie sich ebenfalls finanzielle Unterstützung für den Kauf eines Sitzlifts sichern. Verschiedene Landesregierungen, Städte und Regionen fördern Maßnahmen zur barrierefreien Wohnraumgestaltung und bieten spezifische Treppenlift-Zuschüsse an. Diese Maßnahmen können je nach Standort variieren. Erfragen Sie die genauen Konditionen und Verfügbarkeiten bei den örtlichen Behörden oder Organisationen.

Darüber hinaus informieren Sie unsere Berater gerne über die aktuellen Fördermöglichkeiten in Ihrer Region.

Zuschüsse beim Treppenlift-Kauf: weitere Träger

Förderung nach Unfall

Nach einem Unfall (Arbeits- und Wegeunfällen) und bei Berufskrankheiten fördern die Berufsgenossenschaft bzw. die gesetzliche Unfallversicherung den Einbau eines Treppenlifts. Abhängig von der individuellen Situation übernimmt der Träger die Kosten für den Treppenlift in voller Höhe – jedoch nur, wenn die körperliche Beeinträchtigung als Folge eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit anerkannt wird.

Haftpflichtversicherung

Wenn Ihnen durch Fremdverschulden ein körperlicher Schaden zugefügt wird, in dessen Folge Sie auf einen Treppenlift angewiesen sind, kommt unter Umständen die Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Kosten des Treppenlifts auf. Wenn der Schaden nicht von der Haftpflichtversicherung des Verursachers abgedeckt wird, entschädigt Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung, wenn Sie für den Forderungsausfall mitversichert sind.

Hauptfürsorgestelle für Kriegsopfer

Wenn Sie Kriegsopfer oder Wehrdienst-Geschädigter sind und einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden erlitten haben, der die Anschaffung eines Treppenlifts erforderlich macht, können Sie nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) Leistungen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten. Ob diese Leistungen schließlich auch für den Kauf eines Treppenlifts verwendet werden können, wird im Einzelfall geprüft. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Hauptfürsorgestelle.

Förderprogramme für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt

Die Agentur für Arbeit kann Sie beim Kauf eines Treppenlifts finanziell unterstützen, beispielsweise wenn Sie einen Treppenlift nach einer Operation oder bei Krankheit für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt benötigen.

Versorgungsamt

Sollten Ihre Anträge auf Förderung des Treppenliftkaufs durch die Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung oder die KfW keinen Erfolg haben, so gibt es noch die Möglichkeit der anteiligen Kostenübernahme durch das zuständige Versorgungsamt. Die Bezuschussung variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland. Informieren Sie sich daher in Ihrer Region, ob bzw. welches Versorgungsamt zuständig ist und welche Fördermaßnahmen Sie für einen Treppenlift beantragen können.

Sozialamt

Wenn Fördermaßnahmen für einen Treppenlift über die Pflegeversicherungen, Versorgungsämter oder sämtliche andere potenzielle Träger nicht möglich sind, ist das Sozialamt die letztmögliche Instanz, um Fördermittel zu erhalten. Das Sozialamt übernimmt die Kosten allerdings nur, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Finanzierung eigenständig zu übernehmen. Im Vorfeld der Antragsbearbeitung findet daher eine Prüfung Ihrer finanziellen Situation statt. Die Fördermaßnahmen für einen Treppenlift werden vom Sozialamt allerdings nur für den günstigsten Treppenlift-Anbieter bewilligt und auch nur, wenn eine langfristige Nutzung abzusehen ist.

Beraterin AP+ Treppenlifte

Weitere Infos zur Treppenlift-Finanzierung?

Wir geben Tipps zu Ihrer Situation und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Treppenlift-Finanzierung

Wie beantrage ich einen Zuschuss für einen Sitzlift?2024-04-25T12:18:20+02:00

Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt in der Regel bei der jeweiligen Institution, wie beispielsweise Ihrer Pflegeversicherung, der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder dem Sozialamt. Bei Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit können Sie sich an einen Steuerberater wenden.

Wann sollte ich den Antrag für eine Treppenlift-Finanzierung stellen?2024-04-25T12:18:40+02:00

Es empfiehlt sich, den Antrag noch vor dem Kauf und Einbau des Treppenlifts zu stellen. Dadurch gehen Sie sicher, die finanzielle Unterstützung rechtzeitig zu erhalten und die Kosten bereits beim Kauf zu reduzieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Zuschuss zu erhalten?2024-04-25T12:19:00+02:00

Die Voraussetzungen variieren je nach Art des Förderprogramms. Für die Förderung der Pflegekasse müssen Sie einen Pflegegrad vorweisen. Für andere Maßnahmen ist ein Nachweis über die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts in Form eines Attests notwendig. Einige Bezuschussungen richten sich auch nach Ihrem Einkommen. Die genauen Voraussetzungen können Sie bei den jeweiligen Trägern in Erfahrung bringen.

Können mehrere Fördermaßnahmen miteinander kombiniert werden?2024-04-25T12:19:23+02:00

Es lassen sich nicht alle Bezuschussungen frei miteinander kombinieren. Eine doppelte Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Pflegekasse ist beispielsweise nicht vorgesehen. Auch der Kredit der KfW lässt sich nicht mit dem Investitionszuschuss kombinieren. Informieren Sie sich daher vorab beim jeweiligen Träger, ob und wie Sie die Förderung mit anderen Leistungen kombinieren können.

Was passiert, wenn der Antrag auf einen Treppenlift-Zuschuss abgelehnt wird?2024-04-25T12:19:46+02:00

Im Falle einer Ablehnung sollten Sie sich an die zuständige Institution wenden, um die Gründe zu klären und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Hierbei kann es auch hilfreich sein, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ihre Frage ist nicht dabei? In unserem Service-Bereich finden Sie weitere Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden.

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